Nun ist es also passiert, und die Politiker des Freistaates Bayern den „Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Jugendschutzes“ eingerichtet. Die wichtigsten Punkte des §131a des Strafgesetzbuchs sagt folgendes aus:
Virtuelle Killerspiele
Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer Spielprogramme, die grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen darstellen und dem Spieler die Beteiligung an dargestellten Gewalttätigkeiten solcher Art ermöglichen,
1. verbreitet,
2. öffentlich zugänglich macht,
3. einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überläßt oder zugänglich macht oder
4. herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder
auszuführen unternimmt, um sie im Sinne der Nummern 1 bis 3 zu verwenden oder
einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen.«
»Es besteht kein legitimes Bedürfnis für Erziehungsberechtigte, exzessive Gewaltdarstellungen Jugendlichen oder gar Kindern zugänglich zu machen. Das Erzieherprivileg wird daher ersatzlos aufgehoben.«
Es ist meiner Meinung schon schlimm genug, das wir Deutschen unsere Vergangenheit faktisch unter Verschluß halten. So wird im Bereich der Videospiele alles sofort indiziert oder beschlagnahmt, wo auch nur ein Hakenkreuz zu sehen ist.
Nun wird uns faktisch diktiert, was wir schauen oder Spielen dürfen. Ich finde es völlig legitim, daß Kinder und Jugendliche geschützt werden müssen, aber genau das ist doch die Aufgabe der Eltern. Somit wird allen mündigen und erwachsenen Mitbürgern das Recht verwehrt, Spiele zu spielen die „unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen darstellen“. In meinen Augen ist das Zensur, welche aber laut dem Grundgesetz nicht ausgeübt wird. Aber dies ist ja „nur“ ein Gesetzentwurf der erst noch verabschiedet werden muss. Hoffen wir, das auf Bundesebene nicht nur Bayern sitzen!